5. November 2015

Einzel- und Gruppenselbsterfahrung

Ausbildungsberechtigung § 4 Abs 3 BGBl II für Lebens- und Sozialberatung

Der Erfolg der Arbeit als Lebens-und SozialberaterIn ist eng mit den eigenen Persönlichkeitsmerkmalen verbunden. Daher wird in der Selbsterfahrung die Beraterin in den Mittelpunkt gestellt. Wir unterscheiden dabei in Gruppen- und Einzelselbsterfahrung.

Schwerpunkte dabei sind:

  • Förderung eigener und sozialer Kompetenz
  • biographische Bearbeitung relevater Lebensabschnitte in beruflicher wie auch privater Hinsicht
  • Perspektivenwechsel
  • Entwicklung von Methodenkompetenz durch Erleben und Anwenden typischer Methoden und Techniken verschiedener Verfahren
  • Verbesserung der psychischen Stabilität
  • Sensibilisierung für eigene Verhaltensmuster und Strategien
  • auffallende Übertragungs- und Gegenübertragungsbeziehungen zu Mitmenschen/Klienten………
  • Verbesserung der Empathiefährigkeit durch Eigenerleben
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit
  • Prävention von Burn Out
  • Modellernen
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit
  • Entwicklung von Selbstwirksamkeit

Gruppenselbsterfahrung

Hier führen wir Übungen durch, welche uns in Verbindung mit der eigenen Biographie bringen. Unterschiedliche Funktionen, typisches Rollenverhalten kann durch Gespräche, künstlerische Darstellung oder Übungen deutlich gemacht und gegebenenfalls veränder werden.

Der Block Gruppenselbsterfahrung umfasst 120 Stunden. Wir bieten diesen in 6 Wochenendblöcken zu je 20 UE über einen Zeitraum von 1 Jahr an. Durch den größeren Abstand – 2 Monate zwischen den Blöcken – werden Persönlichkeitsveränderungen besser sichtbar und erfahrbar.

Einzelselbsterfahrung

Hier ist die Bewusstseinsförderuing für die eigene psychische Entwicklung zentrales Anliegen meiner Arbeit. Wahrnehmen und Reflektieren der eigenen Stärken, Schwächen aber auch blinder Flecke zur Unterstützung der psychischen Wachstumskräfte, insbesondere in herausfordernden Situationen.
Mein Ansatz ist dabei ressourenorientiert.